Beschlussvorlage - BV/09/23-026

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Hauptausschuss der Gemeinde Bobitz nimmt den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 10 „Waldeck“ der Gemeinde Upahl zur Kenntnis. Die Gemeinde Bobitz hat keine Hinweise oder Bedenken.

 

 

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Sachverhalt

Die Gemeinde Bobitz ist aufgefordert bis spätestens zum 12.05.2023 eine Stellungnahme zur oben genannten Planung abzugeben.

 

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 10 soll einem regionalen Gewerbetreibenden der vorhandene Gewerbebetrieb planungsrechtlich gesichert werden. Darüber hinaus soll die planungsrechtliche Voraussetzung für gewerbliche Erweiterungsmöglichkeiten und die Errichtung eines betriebsbezogenen Wohngebäudes geschaffen werden.

Die Gemeinde beabsichtigt, mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 10 den vorhandenen Gewerbebetrieb zu stärken und den Zielen der Regionalentwicklung zu entsprechen. Gemäß dem Regionalen Raumentwicklungsprogramm Westmecklenburg wird der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 als strukturschwacher ländlicher Raum dargestellt. Diese sind gekennzeichnet durch eine zentrenferne Lage und einen schwachen Besatz von Wirtschaftsbetrieben und Arbeitsplätzen. Aufgrund dessen sind diese Räume durch ihr vorhandenes Potenzial zu stärken, um auf eine Stabilisierung und Entwicklung der vorhandenen Wirtschaftsstrukturen hinzuwirken.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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