Beschlussvorlage - BV/09/23-027

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Hauptausschuss der Gemeinde Bobitz nimmt den Entwurf zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Gewerbegebiet Gägelow“ zur Kenntnis. Die Gemeinde Bobitz hat keine Hinweise oder Bedenken.

 

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Sachverhalt

 

Die Gemeinde Gägelow hat am 23.02.2021 die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Gewerbegebiet Gägelow“ beschlossen. Es wird das Ziel verfolgt, zukünftig Einzelhandelsbetriebe mit nahversorgungs- und zentrenrelevanten Sortimenten auszuschließen.

 

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 22 schaffte die Gemeinde Gägelow die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Standortverlagerung des Nahversorgers „Norma“ aus dem Mecklenburger Einkaufzentrum (MEZ) an die Landesstraße 01. Das Amt für Raumordnung und Landesplanung sowie einige Gemeinden des Stadt-Umland-Raumes Wismar bewerteten die Standortverlagerung auf einer außerordentlichen Sitzung am 02.04.2019 grundsätzlich positiv, knüpften dies jedoch an eine Maß-gabe. Es wurde gefordert, dass die Gemeinde Gägelow in ihren Gewerbegebieten, insbesondere in denen der Bebauungspläne Nr. 1 und Nr. 2, nahversorgungs- und zentrenrelevante Einzelhandelssortimente ausschließt.

 

Nach der Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 hat die Gemeinde sich mit verschiedensten Möglichkeiten, weitere planungsrechtliche Anpassungen an dem Bebauungsplan Nr. 2 vorzunehmen, beschäftigt. Alle weiteren beabsichtigten Änderungen wurden verworfen, so dass es letztlich bei dem Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben mit nahversorgungs- und zentrenrelevanten Sortimenten blieb.

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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