Beschlussvorlage - BV/10/23-016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung erteilt die Zustimmung zur Wahl von Stefan Gauer zum stellvertretenden Gemeindewehrführer der Gemeindefeuerwehr Hohen Viecheln.

 

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Sachverhalt

Gemäß § 12 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.12.2015 (GVOBl. S.612), in der derzeit aktuellen Fassung, wählen die aktiven Mitglieder aus ihrer Mitte für 6 Jahre den Gemeindewehrführer und seinen Stellvertreter.

Bei der Wahlversammlung am 03.03.2023 wurde der Kamerad Stefan Gauer   mit einer Zweidrittel-Stimmmehrheit der anwesenden Stimmberechtigten zum stellvertretenden Gemeindewehrführer gewählt.

Gemäß § 12 Abs. 1 Satz 3 BrSchG M-V wird der Gewählte nach der Zustimmung der Gemeindevertreter zum Ehrenbeamten ernannt.

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Finanz. Auswirkung

Die finanziellen Mittel für die Aufwandsentschädigung in Höhe von 85,00 € monatlich stehen im Gemeindehaushalt zur Verfügung.

 

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Anlagen

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