Beschlussvorlage - BV/01/23-030
Grunddaten
- Betreff:
 - 
Beratung und Bechlussfassung über die Annahme von Spenden
 
- Status:
 - öffentlich (Vorlage freigegeben)
 
- Vorlageart:
 - Beschlussvorlage
 
- Federführend:
 - Kämmerei
 
- Bearbeiter:
 - Birgit Lappann
 
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA | 
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Erledigt
 
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 Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg 
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 Entscheidung 
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 25.04.2023 
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dorf Mecklenburg beschließt gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V, die Annahme folgender Spende:
Erd- u. Hochbau Helwing, Dorf Mecklenburg, am 28.03.2023 = 200,00 € Geldspende für das Dorffest 2023
Malerbetrieb Lindemann GmbH, Dorf Mecklenburg, am 12.04.2023 = 2.000,00 € Geldspende für das Dorffest 2023
Sachverhalt
Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V, darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.
Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.
Bei Beträgen über 100 € bis 1.000 € kann der Hauptausschuss entscheiden, bei Beträgen über 1.000 € entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen, im Sinne von § 44 KV M-V.
