Informationsvorlage - IV/08/23-046

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Haushaltssatzung 2023 mit dem Haushaltsplan für die Gemeinde Bad Kleinen wurde durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg am 19.04.2023 mit Auflagen genehmigt.

Entsprechend der rechtsaufsichtlichen Anordnung hat der Bürgermeister für einzelne Produktkonten Haushaltssperren erlassen.

Details sind den Anlagen zu entnehmen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Die gesperrten Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung, nur in dringenden Fällen können diese durch den Bürgermeister freigegeben werden

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Anlagen

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