Beschlussvorlage - BV/09/23-036

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bobitz beschließt gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V, die Annahme folgender Spenden.:

 

Lena Damrau, Grevesmühlen, am 27.04.2023 = 100,00 € Geldspende, je zur Hälfte für die Kita Bobitz und die Feuerwehr Bobitz

 

AL-PA-TEC- GbR, Karow, am 27.04.2023 =  50,00 € Geldspende, je zur Hälfte für die Kita Bobitz und die Feuerwehr Bobitz

 

Vermessungsbüro Kerstin Siwek, Wismar, am 27.04.2023 = 100,00 € Geldspende, je zur Hälfte für die Kita Bobitz und die Feuerwehr Bobitz

 

Raiffeisenbank eG Hagenow, Hagenow, am 27.04.2023 = 100,00 € Geldspende, je zur Hälfte für die Kita Bobitz und die Feuerwehr Bobitz

 

Hecht und Zucker Grundstücksverwaltung GbR, Hohen Viecheln, am 27.04.2023 = 650,00 € Geldspende, je zur Hälfte für die Kita Bobitz und die Feuerwehr Bobitz

 

Bauelemente Kaiser, Kühlungsborn, am 27.04.2023 = 50,00 € Geldspende, je zur Hälfte für die Kita Bobitz und die Feuerwehr Bobitz

 

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Sachverhalt

Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V, darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.

Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.

Bei Beträgen über 100 € bis 1.000 € kann der Hauptausschuss entscheiden, bei Beträgen über 1.000 € entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen, im Sinne von § 44 KV M-V.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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