Beschlussvorlage - BV/04/23-020
Grunddaten
- Betreff:
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Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Spenden
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Doris Mellendorf
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Metelsdorf
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Entscheidung
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06.06.2023
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Metelsdorf beschließt gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V, die Annahme folgender Spenden:
Reinhard Stieglitz, Metelsdorf, am 03.05.2023 = 200,00 € Geldspende zur freien kulturellen Verfügung
Ummo Fink, Metelsdorf, am 03.05.2023 = 300,00 € Geldspende zur freien kulturellen Verfügung
Zimmerei & Holzbau Rene Fenske, Martensdorf, am 04.05.2023 = 400,00 € Geldspende zur freien kulturellen Verwendung
Bienstein, Franz Joachim, Metelsdorf, am 24.05.2023 = 150,00 € Geldspende für Erntefest 2023
Sachverhalt
Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V, darf die Gemeinde zur Erfüllung Ihrer Aufgaben nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.
Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von Ihnen entgegengenommen werden.
Bei Beträgen über 100,00 € entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen, im Sinne von § 44 KV M-V.
