Beschlussvorlage - BV/01/23-050

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dorf Mecklenburg beschließt gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V, die Annahme folgender Spenden:

 

Elektro Möller GmbH, Dorf Mecklenburg, am 11.05.2023 = 1.111,11 € Geldspende für das Dorffest 2023

 

Fleischerei Dargel, Dorf Mecklenburg, am 15.04.2023 = 1.125,00 € Sachspende für die Aktion „Unser Dorf putzt sich“ (Kesselgulasch und Softgetränke)

 

Seltmann, Kathrin, Rambow, am 24.05.2023 = 250,00 € Geldspende für das Dorffest 2023

 

Torsten Tribukeit, Dorf Mecklenburg, am 30.05.2023 = 150,00 € Geldspende für 30 Jahre Jugendfeuerwehr

 

Ratsapotheke Wismar, Inh. Steffen Ploen, Wismar, am 06.06.2023 = 200,00 € Geldspende für das Dorffest 2023

 

VETRO Verkehrselektronik GmbH, Wismar, am 07.06.2023 = 129,63 € Sachspende für die KITA Dorf Mecklenburg (Malschürzen für Kindergartengruppe 2)

 

Reduzieren

Sachverhalt

Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V, darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.

Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.

Bei Beträgen über 100 € bis 1.000 € kann der Hauptausschuss entscheiden, bei Beträgen über 1.000 € entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen, im Sinne von § 44 KV M-V.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Loading...