Beschlussvorlage - BV/08/23-056
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 28 "Nördliches Mühlengelände", Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Sabine Puzio
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bau-, Verkehrsangelegenheiten und Umwelt Bad Kleinen
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Vorberatung
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28.06.2023
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Erledigt
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Gemeindevertretung Bad Kleinen
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Entscheidung
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29.06.2023
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Beschlussvorschlag
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Kleinen billigt den vorliegenden erneuten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 28 "Nördliches Mühlengelände" und den Entwurf der Begründung dazu, s. Anlagen. Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.
- Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 28 einschließlich der Begründung ist gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Gemäß § 13a Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden soll. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind erneut zur Stellungnahme aufzufordern und über die öffentliche Auslegung zu informieren.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen: Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 28 vom 09.06.2023 mit Begründung
Sachverhalt
Die Billigung des ersten Entwurfs durch die Gemeindevertretung erfolgte am 19.10.2022. Danach wurde zwischen dem 05.12.2022 und dem 13.01.2023 die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt. Im Rahmen der Behördenbeteiligung wurden zahlreiche Bedenken geäußert, die zu wesentlichen Änderungen der Planung und der Plangrundlagen führten. Weitere Änderungen erfolgten aufgrund der zwischenzeitlich konkretisierten Erschließungsplanung. Die Planung ist insbesondere von folgenden Änderungen betroffen:
- Aufgrund der Stellungnahme der Denkmalbehörde wurde das Baufeld im MU10 um 10,0 m reduziert. In einem Teilbereich des MU3 wurde zusätzlich die Geschossigkeit von maximal 4 auf 3 Geschosse reduziert.
- Aufgrund der fortschreitenden Erschließungsplanung mussten die Baufelder im MU3 und MU4 geteilt und mit einem zusätzlichen Leitungsrecht für Wasser-, Abwasser- und Stromleitungen versehen werden.
- Der Mindestanteil der gewerblichen Nutzungen an der jeweiligen Geschossfläche wurde für die Baugebiete MU1 (20%), MU5 (30%) und MU6 (15%) konkretisiert. In den übrigen Gebieten entfällt eine entsprechende Festsetzung.
- Die Höhenfestsetzungen wurden auf zwei konkrete Höhenbezugspunkte im Plangebiet statt generell auf das Höhenniveau der Planstraßen abgestellt.
- Die Artenschutzfestsetzungen wurden ergänzt und konkretisiert.
- Die Kompensation für den Eingriff in eine nach § 19 NatSchAG M-V geschützte Baumreihe erfolgt nunmehr durch Einzahlung in den Alleenfond des Landes M-V.
- Nach Anforderung durch die untere Naturschutzbehörde wurde eine FFH-Vorprüfung für das EU-Vogelschutzgebiet „DE 2235-402 Schweriner Seen“ erarbeitet. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass für das Schutzgebiet keine erheblichen Beeinträchtigungen der Schutzzwecke und Erhaltungsziele zu erwarten sind. Eine Verträglichkeitsprüfung wird daher nicht für erforderlich gehalten.
- Im Plangebiet sind keine Altlasten bekannt. Aufgrund der gewerblichen Vornutzung wird nach Anforderung der unteren Bodenschutzbehörde eine Altlastenuntersuchung durchgeführt.
- Weitere Änderungen haben eher einen klarstellenden, redaktionellen Charakter.
Aufgrund der wesentlichen Änderungen muss gemäß § 4a BauGB das Beteiligungsverfahren mit dem geänderten Entwurf wiederholt werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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2
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(wie Dokument)
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4,6 MB
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3
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(wie Dokument)
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467,7 kB
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4
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(wie Dokument)
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2,6 MB
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