Beschlussvorlage - BV/08/23-068

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Bad Kleinen beschließt, die Abberufung der Ortswehrführungen der Ortsfeuerwehr Bad Kleinen und der Ortsfeuerwehr Losten aus ihren Funktionen.

 

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung Bad Kleinen hat am 19.10.2022 beschlossen, die Ortsfeuerwehr Bad Kleinen und die Ortsfeuerwehr Losten zum 01.07.2023 in eine Gemeindefeuerwehr Bad Kleinen mit der Löschgruppe Losten umzuwidmen. Laut § 12 Absatz 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg- Vorpommern (Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V BrSchG) wählen die aktiven Mitglieder der Gemeindefeuerwehr aus ihrer Mitte für 6 Jahre je ein Mitglied als Gemeindewehrführung und als Stellvertretung.

Die Wandlung der Ortsfeuerwehr Bad Kleinen und der Ortsfeuerwehr Losten zu einer Gemeindefeuerwehr mit einer Löschgruppe bedingt somit dementsprechend auch eine Abberufung der amtierenden Wehrführungen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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