Beschlussvorlage - BV/01/23-061

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Dorf Mecklenburg beauftragt den Zweckverband Wismar, die kommunale

Wärmeplanung (KWP) für die Gemeinde Dorf Mecklenburg zu erarbeiten bzw. deren Erarbeitung zu betreuen. Die für die Finanzierung der KWP erforderlichen Mittel wirbt der Zweckverband über die ZUG vom Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ein.

 

Die Gemeinde Dorf Mecklenburg wird dauerhaft über den Fortschritt des Prozesses proaktiv

informiert, aktiv in die Erstellung der Wärmeplanung eingebunden und bestimmt nach Erstellung selbständig und eigenständig die Umsetzung des Planungsvorschlags.

 

Der Bürgermeister wird beaufragt, die dafür notwendigen Vereinbarungen mit dem Zweckverband zu treffen.

 

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Sachverhalt

 

Der Kommunale Wärmeplan einer Gemeinde muss aufzeigen, wie die Wärmeversorgung der Haushalte, kommunalen Gebäude und Unternehmen langfristig klimaneutral sichergestellt werden kann. Dazu erarbeitet die Wärmeplanung Handlungsstrategien, wie Kommunen zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung kommen. Die Wärmeplanung ist dabei vergleichbar mit einem Flächennutzungsplan: Sie legt Eignungsgebiete beispielsweise für kalte oder warme Netze, Wärmepumpen oder Flächen für erneuerbare Energien fest, ermittelt Potentiate und gibt Aufschluss über aktuelle und künftige Verbrauchsszenarien.

 

Der Kommunale Wärmeplan ist ein zentrales Instrument für eine klimaneutrale Entwicklung von Kommunen und für das Erreichen des klimaneutralen Gebäudebestands. Der große Mehrwert eines Kommunalen Wärmeplans besteht darin, dass er kommunalen Entscheidungsträgerinnen und -trägem sowie der Verwaltung einen strategischen Fahrplan und Handlungsmöglichkeiten für eine erfolgreiche Wärmewende für die kommenden Jahrzehnte liefert.

 

Die vier Elemente eines kommunalen Wärmeplans sind:

  1. Bestandsanalyse:

Systematische und qualifizierte Erhebung des aktuellen Wärmebedarfs oder -Verbrauchs (Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme) und der daraus resultierenden Treibhausgasemissionen, einschließlich Informationen zu den vorhandenen Gebäudetypen und den Baualtersklassen, sowie die aktuelle Versorgungsstruktur.

  1. Potenzialanalyse: I

In der Gemeinde vorhandene Potenziale zur Senkung des Wärmebedarfs durch Steigerung der Gebäudeenergieeffizienz und zur klimaneutralen Wärmeversorgung aus Erneuerbaren Energien und Abwärme.

  1. Zielszenario:

Ein klimaneutrales Szenario für das Jahr 2045 mit Ausweisung individueller Meilensteine für die Jahre 2030, 2035 und 2040 zur zukünftigen Entwicklung des Wärmebedarfs und einer flächendeckenden Darstellung der Versorgungsstruktur.

 

Wesentliches Element des Zielszenarios ist eine möglichst hochaufgelöste kartografisehe

Darstellung mit einer Zonierung, die mindestens zwischen leitungsgebundener

und dezentraler Wärmeversorgung differenziert.

 

  1. Wärmewendestrategie:

Hierauf aufbauend werden im kommunalen Wärmeplan mögliche Handlungsstrategien und Maßnahmen entwickelt. Die Wärmeplanung ist als stetiger Prozess zu sehen, der nicht mit einem einmaligen Konzept abgeschlossen ist. Er bedarf fortwährender Abstimmung der kommunalen Akteure der Wärme- und Stadtplanung.

 

Derzeit gibt es für Gemeinden eine umfangreiche staatliche Förderung: Bis Jahresende 2023 können Gemeinden bis zu 100 Prozent (finanzschwache Kommunen) der Aufwände gefördert bekommen. Ab dem kommenden Jahr 2024 sinkt die Förderquote auf 60 Prozent.

 

Der Zweckverband Wismar hat den 26 Kommunen des Verbandsgebiets das Angebot unterbreitet, die Wärmeplanung zentral erarbeiten zu lassen und die dafür notwendigen Ressourcen (intern und extern) bereitzustellen. Für die Gemeinden ergibt sich damit der große Vorteil, die Wärmeplanung an fach- und sachkundiger Stelle gebündelt und effizient vornehmen zu lassen.

 

Die Verbandsversammlung ist in ihrer jüngsten Sitzung diesem Vorschlag gefolgt. Um die

Kommunale Wärmeplanung für die Gemeinde Dorf Mecklenburg durch den Zweckverband

Wismar vornehmen zu lassen, ist es nun notwendig, eine entsprechende vertragliche Regelung zu treffen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

keine bei Zuwendung der Fördermittel des MBWK

 

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