Beschlussvorlage - VO/GV01/2013-0728

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg beschließt die Beschaffung eines ELW 1 als Ersatz für den bisherigen Mannschaftstransportwagen für die Freiwillige Feuerwehr Dorf Mecklenburg.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Freiwillige Feuerwehr Dorf Mecklenburg ist nach Einstufung des Landkreises NWM als Stützpunktwehr eingeordnet.

Da die FF Dorf Mecklenburg zwei Löschgruppenfahrzeuge vorhält, macht es sich laut Feuerwehr- Mindeststärken-Vorschrift und FwDV 100 erforderlich, einen ELW vorzuhalten.

Der bisherige Mannschaftstransportwagen (MTW) ist ein Ford Transit, Baujahr 1995. In den letzten Jahren hat dieses  Fahrzeug altersbedingt durch häufige Reparaturen erhebliche Kosten verursacht.  Eine am 26.07.2013 durchgeführte Überprüfung des Fahrzeugs durch die DEKRA zeigte erhebliche Mängel auf: - Längsträger hinten links und rechts durchgerostet, Kardanwelle Zwischenlager ausgeschlagen, Bodengruppe, Achskörper und Aggregatträger vorn angerostet.

Der Prüfingenieur der DEKRA stellte in einem Gutachten fest, das der MTW aufgrund der erheblichen Mängel  innerhalb eines Monats wieder vorzuführen sei.

Außerdem ist die  Verkehrssicherheit auf Grund mangelhafter Korrosionsbeständigkeit nicht mehr gegeben. Die nächste Hauptuntersuchung ist im Februar 2014 fällig. Im jetzigen Zustand und ohne erheblichen finanziellen Aufwand (Reparaturkosten übersteigen den Wert des Fahrzeuges um ein Vielfaches)  kann dem Fahrzeug kein TÜV mehr erteilt werden. Somit wäre der MTW ab Februar 2014 nicht mehr einsatzbereit.

Für das Fahrzeug ist eine Förderung beim Landkreis NWM aus der  Feuerschutzsteuer und beim Land als Sonderbedarfszuweisung beantragt worden. Die Sonderbedarfszuweisung wurde abgelehnt. Über die  Höhe der Förderung aus der Feuerschutzsteuer wird im November entschieden.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Einsatzleitwagen  Gesamtkosten  ca.                                                                         67.000,00 €

Beantragte Förderung aus der Feuerschutzsteuer                                                20.000,00 €

Erhöhung des Eigenanteils durch Wegfall des Sonderbedarfszuweisung                47.000,00 €

 

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Anlagen

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