Beschlussvorlage - VO/GV01/2013-0732
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über den Entwurf und die Auslegung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes- Nr. 18 "Karow- Metelsdorfer Straße, Flurstück- Nr. 85/3" im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Juliane Kruse
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg
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Entscheidung
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19.11.2013
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Die Entwürfe des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes- Nr. 18 „Karow- Metelsdorfer
Straße, Flurstück- Nr. 85/3 “ , für das Gebiet : Gemeinde Dorf Mecklenburg/ Gemarkung
Karow, Flur 1, Flurstück- Nr. 85/3, innerhalb der Ortslage Karow an der Metelsdorfer
Straße und der Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
2. Die Entwürfe des Planes und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich
auszulegen.
3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen und über die
öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat am 11.06.2013 den Beschluss zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gefasst. Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Neubau eines Gebäudes zur gewerblichen Nutzung durch eine ortsansässige Firma für Haustechnik, Sanitär und Heizung. In dem Gebäude soll ein Büro, eine Einliegerwohnung sowie Abstellflächen für 4 Fahrzeuge eingerichtet werden. Vorhabenträger ist Herr Frank Boyko, Metelsdorfer Straße 8a in 23972 Karow. Mit dem vorliegenden Entwurf wurde die Zielstellung des Aufstellungsbeschlusses planerisch umgesetzt. Die Planaufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB. Zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten wird der Vorhabenträger im städtebaulichen Vertrag verpflichtet.
