Beschlussvorlage - VO/GV01/2013-0732

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1. Die Entwürfe des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes- Nr. 18 „Karow- Metelsdorfer  

    Straße, Flurstück- Nr. 85/3 “ , für das Gebiet : Gemeinde Dorf Mecklenburg/ Gemarkung

    Karow, Flur 1, Flurstück- Nr. 85/3, innerhalb der Ortslage Karow an der Metelsdorfer  

    Straße und der Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

2. Die Entwürfe des Planes und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich

    auszulegen.

3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen und über die

    öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung hat am 11.06.2013 den Beschluss zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gefasst. Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Neubau eines Gebäudes zur gewerblichen Nutzung durch eine ortsansässige Firma für Haustechnik, Sanitär und Heizung. In dem Gebäude soll ein Büro, eine Einliegerwohnung sowie Abstellflächen für 4 Fahrzeuge eingerichtet werden. Vorhabenträger ist Herr Frank Boyko, Metelsdorfer Straße 8a in 23972 Karow. Mit dem vorliegenden Entwurf wurde die Zielstellung des Aufstellungsbeschlusses planerisch umgesetzt. Die Planaufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB. Zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten wird der Vorhabenträger im städtebaulichen Vertrag verpflichtet.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

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