Beschlussvorlage - BV/01/23-076

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg nimmt die Satzung der Gemeinde Bad Kleinen über den Bebauungsplan Nr. 28 zur Kenntnis. Die Gemeinde Dorf Mecklenburg hat keine Hinweise oder Bedenken.

 

Reduzieren

Sachverhalt

 

Mühlengelände, zwischen dem Uferweg im Osten, den Bahngleisen im Nordwesten und südwestlich der Bahnbrücke Mühlenstraße.

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Kleinen hat in ihrer Sitzung am 29.06.2023 den geänderten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 28 gebilligt und für die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 13a Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB bestimmt. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird daher abgesehen. Die Planungsziele sowie die konkreten Inhalte der Bauleitplanung entnehmen Sie bitte den Anlagen.

 

Wir bitten Sie als Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange bzw. Nachbargemeinde um Bekanntgabe Ihrer Hinweise und Anregungen

 

bis spätestens zum 08.09.2023.

 

Gleichzeitig möchten wir Sie darüber informieren, dass der Entwurf der o.g. Planung mit Begründung dazu in der Zeit vom 07.08.2023 bis zum 08.09.2023 während der Dienstzeiten im Bauamt des Amtes Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen ausliegt. Die Planunterlagen sind zusätzlich in dem o. g. Auslegungszeitraum auf der Internetseite des Amtes unter www.amt-dorfmecklenburg-badkleinen.de sowie auf dem zentralen Internetportal des Landes unter https://bplan.geodaten-mv.de/ einsehbar.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...