Beschlussvorlage - BV/03/23-039
Grunddaten
- Betreff:
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Beratung und Beschlussfassung zum Neubau eines Feuerwehrgerätehauses auf der Westseite der B 106 in Groß Stieten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Juliane Triebke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Groß Stieten
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Entscheidung
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16.08.2023
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Groß Stieten beschließt den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses nach den gesetzlichen Vorgaben der HFUK-Nord auf der im Lageplan dargestellten Fläche auf der Westseite der B 106. Des Weiteren sind Fördermittel (bis zum 31.08.2023) zu beantragen. Die Parkplätze für die Vereine sind in der Planung zu berücksichtigen.
Sachverhalt
Aufgrund der festgestellten Mängel, die sich aus der Besichtigung der HFUK ergaben und der sich daraus ergebenden, angestiegenen Anforderungen für Feuerwehrgerätehäuser, ist die Gemeinde zum Handeln aufgefordert.
Das Bestandsgebäude der FFW Groß Stieten befindet sich im Zentrum der Ortslage auf einem 1.366 m² umfassenden Flurstück (Fls. 16/61), umgeben von diversen Wohnbebauungen. Das Grundstück bietet wenig Platz für den benötigten Erweiterungsanbau und die von der HFUK bemängelten Zufahrten, Stellflächen und Parkplätze. Eine Auslagerung des Feuerwehrgerätes wird hier, auch aus Gründen des Immissionsschutzes, bevorzugt.
Mit der Errichtung eines neuen Feuerwehrgerätehauses wird auf die gestiegenen Anforderungen zum Bevölkerungsschutz reagiert. Zudem bietet der Neubau Platz für die 31 Mitglieder (8 weiblich, 23 männlich) in der Einsatzabteilung und die 15 Jugendfeuerwehrangehörigen (6 weiblich, 9 männlich).
Die im Lageplan dargestellte Fläche an der Kastanienallee befindet sich im bauplanungsrechtlichen Außenbereich. Ohne eine Bauleitplanung ist eine Bebauung nicht genehmigungsfähig. Insofern ist durch die Gemeinde im Rahmen ihrer Planungshoheit ein vorhabenbezogener Bebauungsplan für die Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses nebst Außenanlagen aufzustellen. Parallel dazu muss der Flächennutzungsplan geändert werden. Eine Planungsanzeige beim Landkreis und beim Amt für Raumordnung ist gestellt.
