Beschlussvorlage - BV/01/23-077

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg wählt Frau/Herrn….zur 2. stellv. Bürgermeisterin / zum 2. stellv. Bürgermeister

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Sachverhalt

Auf der Grundlage des § 40 Abs. 1 und 2 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) erfolgt die Wahl des 2. stellvertretenden Bürgermeisters aus der Mitte der Gemeindevertretung.

 

Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen aller Mitglieder der Gemeindevertretung erhält.

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