Beschlussvorlage - BV/01/23-081

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Auf der Grundlage des § 69 Abs. 2 der Kommunalverfassung MV (KV MV) in Verbindung mit § 14 Abs. 2 des Gesellschaftervertrages wird die Bestellung von Herrn Burkhard Biemel als Mitglied des Aufsichtsrates der Wohnungsgesellschaft Dorf Mecklenburg mbH widerrufen.

 

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg hat in ihrer Sitzung am 03.12.2019 den damaligen Bürgermeister der Gemeinde Dorf Mecklenburg, Herrn Burkhard Biemel, als Mitglied des Aufsichtsrates bestellt. Der Beschluss war so auszulegen, dass ausschließlich der damals amtierende Bürgermeister Mitglied des Aufsichtsrates sein sollte.

 

Auf Grund des Rücktritts des Bürgermeisters Herrn Burkard Biemel zum 31.03.2023 waren Neuwahlen notwendig. Herr Jörg Dargel ist in einer Stichwahl am 23.07.2023 zum neuen Bürgermeister gewählt worden. Er sollte auch somit Mitglied des Aufsichtsrates werden.

 

Gegenwärtig ist Herr Burkhard Biemel jedoch im Handelsregister als Mitglied im Aufsichtsrat eingetragen.

 

Um ein neues Aufsichtsratsmitglied zu wählen, ist es notwendig die Bestellung von Herrn Burkard Biemel zu widerrufen.

 

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