Informationsvorlage - IV/09/23-075

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Gemäß § 20 GemHVO-Doppik MV hat die Bürgermeisterin der Gemeindevertretung oder einen von der Gemeindevertretung bestimmten Ausschuss einmal jährlich über den Haushaltsvollzug zu unterrichten.

 

Der im Anhang beigefügte Bericht gibt einen Überblick über den Haushaltsvollzug bis zum Stichtag 31.07.2023.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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