Beschlussvorlage - BV/08/23-091

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Finanzausschuss empfiehlt, die im Rahmen der Umsetzung der rechtsaufsichtlichen Anordnung erlassenen Haushaltssperren für bisher nicht geplante Maßnahmen oder überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen freizugeben, soweit die Zielsetzung von gesetzten Einsparungen gewahrt bleibt.

 

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Sachverhalt

Der Haushalt 2023 der Gemeinde Bad Kleinen wurde rechtsaufsichtlich mit Auflagen genehmigt. Der Bürgermeister hatte in Umsetzung der rechtsaufsichtlichen Anordnung, zur Verbesserung des Jahresergebnisses und des Saldos der laufenden Ein- und Auszahlungen um mindestens 110.000 €, Haushaltssperren zu erlassen

Im Laufe des Jahres ergeben sich Mehraufwendungen oder auch nicht geplante Aufwendungen, die es gilt abzudecken. Auch werden die gesperrten Mittel evtl. doch für die geplanten Maßnahmen benötigt.

Aktuell gibt es die Anfrage zur Finanzierung einer Chronik.

Dieses gilt es zu prüfen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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