Beschlussvorlage - BV/01/23-065

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg beschließt, den Geltungsbereich der Entwicklungssatzung Nr. 3 OT Petersdorf bis zur südwestlichen Flurstücksgrenze des Flurstücks 194/5 zu erweitern.

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Sachverhalt

Der Eigentümer des Flurstückes 194/5 hat den bestehenden Schuppen ausgebaut. Das Flurstück liegt im Außenbereich. Eine Genehmigung für die baulichen Tätigkeiten liegt nicht vor. Er beantragt die Erweiterung der Satzung, um Baurecht zu erhalten.

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Finanz. Auswirkung

Die Kosten für die Erweiterung der Satzung sind durch den Antragsteller selbst zu übernehmen. Der Gemeinde entstehen keine weiteren Kosten.

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Anlagen

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