Beschlussvorlage - BV/10/23-041

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Hohen Viecheln beschließt gemäß § 43 Abs. 8 S. 1 und 2 der Kommunalverfassung Mecklenburg - Vorpommern das Fortbestehen des Haushaltssicherungskonzeptes zum Haushalt 2023.

 

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Sachverhalt

Gemäß § 43 Abs. 8 S. 1 der Kommunalverfassung Mecklenburg - Vorpommern wird das Haushaltssicherungskonzept von der Gemeindevertretung beschlossen. Laut § 43 Abs. 8 S. 2 der Kommunalverfassung Mecklenburg - Vorpommern ist das Haushaltssicherungskonzept mindestens jährlich fortzuschreiben, wenn es über den Konsolidierungszeitraum besteht. Die Gemeindevertretung Hohen Viecheln hat den Doppelhaushalt und das Haushaltssicherungskonzept für die Jahre 2022 und 2023 am 07.03.2022 beschlossen. Das Haushaltssicherungskonzept wird für das Jahr 2023 bestätigt. 

 

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Anlagen

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