Informationsvorlage - IV/09/23-086

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Nachtragshaushaltssatzung 2023 mit dem Nachtragshaushaltsplan für die Gemeinde Bobitz wurde durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg am 07.09.2023 mit Auflagen genehmigt.

Entsprechend der rechtsaufsichtlichen Anordnung hat die Bürgermeisterin für einzelne Produktkonten Haushaltssperren erlassen.

Details sind den Anlagen zu entnehmen.

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Finanz. Auswirkung

Die gesperrten Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung, nur in dringenden Fällen können diese durch die Bürgermeisterin freigegeben werden.

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Anlagen

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