Beschlussvorlage - BV/09/23-096
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bobitz für eine landwirtschaftliche Nutzfläche in der Gemarkung Scharfstorf in ein Sondergebiet zur Solarnutzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Ralf Augustat
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Bobitz
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Entscheidung
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17.10.2023
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertreter der Gemeinde Bobitz beschließen die 4. Änderung des Flächennutzungsplans Bobitz (OT Scharfstorf) für eine Ackerfläche in der Nähe des Ortsteiles Scharfstorf, östlich der Bundesstraße 208 und nördlich der Am Schlossberg Straße. Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Sondergebiets „Solarenergienutzung“ wie im Übersichtslageplan dargestellt (Anlage 1).
Die Verwaltung leitet das Änderungsverfahren ein und führt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durch.
Der räumliche Geltungsbereich von etwa 416 013 m² umfasst ein Flurstück (Gemarkung Scharfstorf, Flurstück 219). Die Planung und der Betrieb der AGRI-Photovoltaikanlage erfolgt nach DIN SPEC 91434. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches ist im beiliegenden Lageplan dargestellt (Anlage 1). Kleine Standgewässer (Biotope) sind von der Planung ausgenommen.
Der Beschluss ist gemäß § 2 (1) Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Die Verwaltung leitet das Aufstellungsverfahren ein und führt auf Grundlage eines zu erstellenden Vorentwurfes die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB durch.
Sachverhalt
Die Gemeinde Bobitz möchte in ihrem Gemeindegebiet zur Erzeugung von Energie aus regenerativen Quellen beitragen und in der Gemarkung Scharfstorf eine Fläche für die Solarenergie- und Agrarnutzung (Doppelnutzung) bereitstellen.
Aktuell befindet sich die Vorhabenfläche auf Flächen für die Landwirtschaft. Diese Nutzungsart soll im Rahmen der 4. Änderung des Amtsflächennutzungsplans geändert werden. Mit der Ausweisung eines Sondergebietes „Solarenergienutzung“ sollen die baurechtlichen Grundlagen für die Errichtung einer AGRI-Photovoltaikanlage inklusive aller für den Betrieb erforderlichen Nebenanlagen geschaffen werden.
Festsetzungen aus dem wirksamen Flächennutzungsplan, die nicht die Belange der Solarenergienutzung betreffen, bleiben unverändert und hiervon unberührt.
Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB wird gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht als Ergebnis der Umweltprüfung stellt einen gesonderten Teil der Begründung dar.
Die Öffentlichkeit soll über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Flächennutzungsplanänderung unterrichtet werden. Ihr wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Die Beteiligung erfolgt durch öffentliche Auslegung eines zu erstellenden Vorentwurfes zur 4. Änderung des Amtsflächennutzungsplans Bobitz mit der Begründung und dem Untersuchungsrahmen für die Umweltprüfung.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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5,7 MB
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