Beschlussvorlage - BV/04/23-030
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Spenden
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Doris Mellendorf
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Metelsdorf
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Entscheidung
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16.10.2023
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Metelsdorf beschließt gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V, die Annahme folgender Spenden:
IBC SOLAR Invest GmbH, Staffelstein, Oberfr., am 03.08.2023 = 300,00 € Geldspende für kulturelle Zwecke 2023
Pick Bau GmbH, Dorf Mecklenburg, am 04.08.2023 = 150,00 € Geldspende für das
Erntefest 2023
Heesch, Robby, „WG-Wir für Metelsdorf“, Metelsdorf, am 09.08.2023 = 160,00 € Geldspende zur freien kulturellen Verwendung
Baltic Gebäudereinigung GmbH & Co. KG, Steffin, am 18.08.2023 = 250,00 € Geldspende für kulturelle Zwecke 2023
Sachverhalt
Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V, darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.
Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.
Bei Beträgen über 100,00 € entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen, im Sinne von
§ 44 KV M-V.
