Beschlussvorlage - BV/04/23-030

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Metelsdorf beschließt gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V, die Annahme folgender Spenden:

 

IBC SOLAR Invest GmbH, Staffelstein, Oberfr., am 03.08.2023 = 300,00 € Geldspende für kulturelle Zwecke 2023

 

Pick Bau GmbH, Dorf Mecklenburg, am 04.08.2023 = 150,00 € Geldspende für das

Erntefest 2023

 

Heesch, Robby, „WG-Wir für Metelsdorf“, Metelsdorf, am 09.08.2023 = 160,00 € Geldspende zur freien kulturellen Verwendung

 

Baltic Gebäudereinigung GmbH & Co. KG, Steffin, am 18.08.2023 =  250,00 € Geldspende für kulturelle Zwecke 2023

 

 

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Sachverhalt

Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V, darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.

Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.

Bei Beträgen über 100,00 € entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen, im Sinne von

§ 44 KV M-V.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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