Informationsvorlage - IV/08/23-111

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Es wird z. Z. der Haushaltsplan der Gemeinde Bad Kleinen für das Haushaltsjahr 2024 erarbeitet.

Die Zuarbeit der kommunalen Einrichtungen liegt vor und wurde in den Entwurf eingearbeitet.

Planungsunsicherheit besteht noch bei den Zuweisungen des Landes, der Höhe der Umlagegrundlagen, die Höhe des kommunalen Anteils gemäß KiFöG  etc., da der Orientierungserlass des Landes noch nicht vorliegt.

Auch sind noch die Investitionsmaßnahmen abzustimmen. Zum Teil wurden bereits Maßnahmen im Jahr 2023 geplant, wie ist die Aussicht auf Förderung  etc., diese Fragen sind noch offen.

Danach erfolgt eine Abstimmungsrunde mit dem Bürgermeister und den Fachabteilungen. Der daraus entwickelte Haushaltsentwurf geht zur weiteren Beratung in den nächsten Finanzausschuss.

Die Beschlussfassung wird dann voraussichtlich Anfang 2024 erfolgen können.

 

 

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Anlagen

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