Informationsvorlage - IV/08/23-110

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Eine der wichtigsten Grundlagen für die aktuelle Haushaltsplanung  (2024) stellt die Bereitstellung der Orientierungsdaten des Landes dar.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegt der Orientierungsdatenerlass noch nicht vor. Von Seiten des Landes M-V wurde angekündigt, dass das Innenministerium diesen voraussichtlich in der 45. KW (6.-10.11.) bereitstellt.

Der Orientierungsdatenerlass regelt z. Z. die Höhe der Zuweisungen (Schlüsselzuweisungen, Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Übergangszuweisungen zentrale Orte, Infrastrukturpauschale, Umlagegrundlagen für die Kreis- und Amtsumlage etc.)

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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