Beschlussvorlage - BV/09/23-100
Grunddaten
- Betreff:
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Beratung und Beschlussfassung zur Entlastung der Bürgermeisterin - Jahresabschluss 2022 der Gemeinde Bobitz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Anna Naumann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Bobitz
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Entscheidung
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12.12.2023
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Sachverhalt
Die Gemeindevertretung hat gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zu beschließen.
Sie entscheidet in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung der Bürgermeisterin.
Verweigert die Gemeindevertretung die Entlastung oder spricht diese mit Einschränkungen aus, so hat sie dafür die entsprechenden Gründe anzugeben.
Im Rahmen der örtlichen Prüfung hat der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen den Jahresabschluss 2022 geprüft und den abschließenden Bestätigungsvermerk erteilt. Eine Entlastung der Bürgermeisterin wurde empfohlen.
