Beschlussvorlage - BV/09/23-107
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Spenden
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Doris Mellendorf
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Bobitz
|
Entscheidung
|
|
|
12.12.2023
|
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bobitz beschließt gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V, die Annahme folgender Spenden:
Jagdgenossenschaft Groß Krankow, nach Zustimmung durch die Gemeindevertretung
1.000,00 € Geldspende für die Kita Tressow
Jagdgenossenschaft Groß Krankow, nach Zustimmung durch die Gemeindevertretung
1.000,00 € für die FFW Groß Krankow
Rein, Marcel, Bobitz, am 02.11.2023 = 220,00 € Geldspende für die Schule Bobitz
Rein, Marcel, Bobitz, am 02.11.2023 = 260,00 € Geldspende für die Jugendfeuerwehr Bobitz
Rein, Marcel, Bobitz, am 02.11.2023 = 290,00 € Geldspende für den Bobitzer Carneval Club
Rein, Marcel, Bobitz, am 02.11.2023 = 200,00 € Geldspende für die Kita Bobitz
Rein, Marcel, Bobitz, am 02.11.2023 = 200,00 € Geldspende für die Kita Tressow
Sachverhalt
Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V, darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.
Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.
Bei Beträgen über 100 € bis 1.000 € kann der Hauptausschuss entscheiden, bei Beträgen über 1.000 € entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen, im Sinne von § 44 KV, M-V.
