Beschlussvorlage - BV/09/23-107

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bobitz beschließt gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V, die Annahme folgender Spenden:

 

Jagdgenossenschaft Groß Krankow, nach Zustimmung durch die Gemeindevertretung

1.000,00 € Geldspende für die Kita Tressow

 

Jagdgenossenschaft Groß Krankow, nach Zustimmung durch die Gemeindevertretung

1.000,00 € für die FFW Groß Krankow

 

Rein, Marcel, Bobitz, am 02.11.2023 = 220,00 € Geldspende für die Schule Bobitz

 

Rein, Marcel, Bobitz, am 02.11.2023 = 260,00 € Geldspende für die Jugendfeuerwehr Bobitz

 

Rein, Marcel, Bobitz, am 02.11.2023 = 290,00 € Geldspende für den Bobitzer Carneval Club

 

Rein, Marcel, Bobitz, am 02.11.2023 = 200,00 € Geldspende für die Kita Bobitz

 

Rein, Marcel, Bobitz, am 02.11.2023 = 200,00 € Geldspende für die Kita Tressow

 

 

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Sachverhalt

Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V, darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.

Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.

Bei Beträgen über 100 € bis 1.000 € kann der Hauptausschuss entscheiden, bei Beträgen über 1.000 € entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen, im Sinne von § 44 KV, M-V.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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