Beschlussvorlage - BV/01/23-123

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg berät und beschließt die Renaturierung und Sanierung des Dorfteiches in Moidentin.

 

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Sachverhalt

 

Projektbeschreibung

Der vorhandene Dorfteich in Moidentin ist trockengelegt, weil der Zulauf vom Wallensteingraben gestört, verstopft oder beschädigt ist.

Die Dorfbevölkerung möchte diesen Dorfteich wieder mit Wasser füllen und die umgebenden Flächen für Dorfaktivitäten nutzen.

Der Platz liegt etwa mittig von Moidentin, so dass von vielen Bewohner/innen der Wunsch besteht, diesen Teich und diesen Ort für alle wieder erlebbar zu machen.

Die Bewohnerinnen wollen dort einen interessanten Treffpunkt einrichten, an dem ein buntes kommunikatives Miteinander entstehen kann. Deswegen sind dort Spielflächen vorgesehen. In den Schuppen sollen die Stühle, Tische, das Dorfzelt und anderes eingestellt werden. Es soll ein Platz sein, an dem viele gesellschaftliche Möglichkeiten entwickelt werden können.

 

Dafür sind folgende Arbeiten erforderlich:

  1. Reinigen, Ausbaggern des Teiches um etwa 50 cm,                                                               Abfahren des Aushubs und entsorgen,                                              
  2. Herstellen der Einlaufbauwerke durch Feldsteinmauern                   
  3. Funktion des Zulaufes und des Ablaufes wiederherstellen.                  
  4. Böschungen anlegen                                                                             
  5. Abstellgebäude / Holzkonstruktion für das Dorfzelt und andere Festgegenstände                                                                                      
  6. Transparentes Mehrzweckgebäude mit versetzbaren Wänden,                                            auch als Unterstand für Radfahrerinnen.  Holzkonstruktion                 
  7. Plattenbelag Eingangsfläche   
  8. Informationstafeln   

 

Es liegt bereits die Ermittlung des Wasserdargebot für den Dorfteich Moidentin vor. Sie ist als Anlage beigefügt.

Die wasserrechtliche Genehmigung liegt vor.

                                              

 

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Finanz. Auswirkung

Das Projekt wird voraussichtlich bis zu 80 % von LEADER gefördert. Die entsprechenden Unterlagen sind bereits eingereicht, der Bauantrag ist bereits gestellt. Die Differenz zur Fördersumme wird durch die Gemeinde getragen.

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Anlagen

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