Beschlussvorlage - BV/08/23-125

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Bad Kleinen beschließt die Errichtung eines Regenrückhaltebeckens in Gallentin | Flur 1, Fls 27/1 im Zusammenhang mit der Erneuerung der Niederschlagswasserleitung zum Graben 29

 

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Sachverhalt

Im Zuge der Errichtung der Niederschlagswasserleitung zum Graben 29 / Erneuerung der Alten Dorfstraße in Gallentin, wurde seitens des Landkreises die Einleitgenehmigung in den Schweriner See zeitlich befristet erteilt.

Die Maßnahme für die Erneuerung der Niederschlagswasserleitung inklusive Regenrückhaltebecken (RRB) oberhalb des Geltungsbereichs des B-Planes 14a der Gemeinde Bad Kleinen, wurde zum damaligen Zeitpunkt (2018/19) nicht gefördert.

Die Maßgabe der Errichtung des RRB blieb jedoch bestehen.

Nunmehr teilte der „Wasser- und Bodenverband Schweriner See / Obere Sude“ mit, dass kurzfristig Fördermittel für den Neubau des RRB zur Verfügung stehen.

 

Derzeit beträgt der Fördersatz 80 % bei einer Abrechnung bis 2025. Bei einer geschätzten Auftragssumme von 1,2 Mio € beträgt der Eigenanteil der Gemeinde 240.000 €.

 

Der Fördersatz vermindert sich ab der nächsten Förderperiode.

 

Nähere Erläuterung hierzu erfolgen durch Herrn Sierks vom „Wasser- und Bodenverband Schweriner See / Obere Sude“, der an der Sitzung des Hauptausschusses teilnimmt.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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