Beschlussvorlage - BV/08/23-127

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung erteilt die Zustimmung zur Wahl von Sebastian Hoppe zum stellvertretenden Gemeindewehrführer der Gemeindefeuerwehr Bad Kleinen.

 

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Sachverhalt

Gemäß  § 12 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg- Vorpommern (BrSchG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.12.2015 (GVOBl. S. 612), in der derzeit aktuellen  Fassung, wählen die aktiven Mitglieder aus ihrer Mitte für 6 Jahre den Gemeindewehrführer und seinen Stellvertreter.

Bei der Wahlversammlung am 17.11.2023 wurde der Kamerad Sebastian Hoppe mit einer 2/3 – Stimmmehrheit der anwesenden Stimmberechtigten zum stellvertretenden Gemeindewehrführer  gewählt.

Gemäß § 12 Abs. 1 Satz 3 BrSchG M-V wird der Gewählte nach der Zustimmung der Gemeindevertretung zum Ehrenbeamten ernannt.

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Finanz. Auswirkung

Die finanziellen Mittel für die Aufwandsentschädigung stehen im Gemeindehaushalt zur Verfügung.

 

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