Beschlussvorlage - BV/08/23-127
Grunddaten
- Betreff:
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Zustimmung der Gemeindevertretung zur Wahl des stellvertretenden Gemeindewehrführer der Gemeindefeuerwehr Bad Kleinen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Ilona Krase
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Bad Kleinen
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Entscheidung
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13.12.2023
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Sachverhalt
Gemäß § 12 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg- Vorpommern (BrSchG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.12.2015 (GVOBl. S. 612), in der derzeit aktuellen Fassung, wählen die aktiven Mitglieder aus ihrer Mitte für 6 Jahre den Gemeindewehrführer und seinen Stellvertreter.
Bei der Wahlversammlung am 17.11.2023 wurde der Kamerad Sebastian Hoppe mit einer 2/3 – Stimmmehrheit der anwesenden Stimmberechtigten zum stellvertretenden Gemeindewehrführer gewählt.
Gemäß § 12 Abs. 1 Satz 3 BrSchG M-V wird der Gewählte nach der Zustimmung der Gemeindevertretung zum Ehrenbeamten ernannt.
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