Beschlussvorlage - BV/03/23-052
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 8 „Ortsmitte Groß Stieten“
Beschluss über eine Veränderungssperre
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Juliane Triebke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt Groß Stieten
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Vorberatung
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27.11.2023
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Erledigt
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Gemeindevertretung Groß Stieten
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Entscheidung
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20.12.2023
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Beschlussvorschlag
- Die Gemeindevertretung beschließt für den Geltungsbereich der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 8 „Ortsmitte Groß Stieten“ die Satzung über eine Veränderungssperre gemäß § 16 BauGB zur Sicherung der Planung.
Das Planungsziel besteht darin, eine geordnete städtebauliche Entwicklung für das Plangebiet des einfachen Bebauungsplanes Nr. 8 zu sichern.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.
Sachverhalt
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Stieten beabsichtigt, mit dem Bebauungsplan Nr. 8 die Ortsmitte von Groß Stieten im Bereich der Ringstraße städtebaulich zu ordnen, indem die Art der baulichen Nutzung erhoben und festgelegt wird.
Der Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes Nr. 8 umfasst einen städtebaulich bedeutsamen Bereich in der Ortsmitte von Groß Stieten. Innerhalb des Geschosswohnungsbaus im Bereich der Ringstraße sind Wohnzustände festzustellen, die den heutigen Ansprüchen und Normen nicht entsprechen. Die Gemeinde möchte diese Wohnsituationen unterbinden. Hierzu sollen sogenannte „Arbeiterwohnungen“, die nicht einer üblichen Wohnsituation entsprechen, ausgeschlossen werden. Weiterhin möchte die Gemeinde die Errichtung von Flüchtlingsunterkünften im Sinne eines dezentralen Ansatzes regulieren und damit eine der Ortslage unangemessene Konzentration verhindern. Beide Ziele dienen der Reduktion bodenrechtlicher und sozialer Spannungen.
In dem von der Veränderungssperre betroffenen Gebiet dürfen Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden sowie erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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2
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(wie Dokument)
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255,9 kB
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3
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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4
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(wie Dokument)
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269,4 kB
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