Beschlussvorlage - BV/03/23-053

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung der Satzung über den einfachen Bebauungsplan Nr. 8 mit der Gebietsbezeichnung „Ortsmitte Groß Stieten“. Der Geltungsbereich ist der Übersichtskarte im Anhang zu entnehmen.
  2. Mit dem Bebauungsplan Nr. 8 wird das Ziel verfolgt, die Ortsmitte von Groß Stieten im Bereich der Ringstraße städtebaulich zu ordnen, indem die Art der baulichen Nutzung erhoben und festgelegt wird.
  3. Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Sachverhalt

 

Der Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes Nr. 8 umfasst einen städtebaulich bedeutsamen Bereich in der Ortsmitte von Groß Stieten. Innerhalb des Geschosswohnungsbaus im Bereich der Ringstraße sind Wohnzustände festzustellen, die den heutigen Ansprüchen und Normen nicht entsprechen. Die Gemeinde möchte diese Wohnsituationen unterbinden. Hierzu sollen sogenannte „Arbeiterwohnungen“, die nicht einer üblichen Wohnsituation entsprechen, ausgeschlossen werden. Weiterhin möchte die Gemeinde die Errichtung von Flüchtlingsunterkünften im Sinne eines dezentralen Ansatzes regulieren und damit eine der Ortslage unangemessene Konzentration verhindern. Beide Ziele dienen der Reduktion bodenrechtlicher und sozialer Spannungen.

 

Der Bebauungsplan Nr. 8 wird als sogenannter einfacher Bebauungsplan (§ 30 Abs. 3 BauGB) aufgestellt. Es wird lediglich die Art der baulichen Nutzung festgelegt.

 

Der Bebauungsplan Nr. 8 soll im Regelverfahren nach § 2 BauGB einschließlich eines Umweltberichts aufgestellt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage: Übersichtsplan

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Finanz. Auswirkung

 

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