Beschlussvorlage - BV/04/24-050
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Metelsdorf (Gemarkung Klüssendorf, Flur 2, Fls 48) von einer Fläche für die Landwirtschaft zu einem Sondergebiet "Solarenergienutzung"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Juliane Triebke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt Metelsdorf
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Vorberatung
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29.01.2024
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Erledigt
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Gemeindevertretung Metelsdorf
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Entscheidung
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30.01.2024
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertreter der Gemeinde Metelsdorf beschließen die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Metelsdorf (OT Klüssendorf) für eine Ackerfläche in der Nähe des Ortsteiles Schulenbrook, östlich der Bundesstraße 208 und südlich der Schulenbrook Straße. Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Sondergebiets „Solarenergienutzung“ wie im Übersichtslageplan dargestellt (Anlage 1).
Der räumliche Geltungsbereich des Sondergebietes „Solarenergienutzung“ von etwa 327 437 m² umfasst ein Flurstück (Gemarkung Klüssendorf, Flur 2, Flurstück 48). Die Planung und der Betrieb der AGRI-Photovoltaikanlage erfolgt nach DIN SPEC 91434. Die Abgrenzung Sondergebiet „Solarenergienutzung“ ist im beiliegenden Lageplan dargestellt (Anlage 1). Kleine Standgewässer (Biotope) sind von der Planung ausgenommen.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Die Verwaltung leitet das Aufstellungsverfahren ein und führt auf Grundlage eines zu erstellenden Vorentwurfes die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durch.
Sachverhalt
Aktuell befindet sich die Vorhabenfläche auf Flächen für die Landwirtschaft. Diese Nutzungsart soll im Rahmen der __. Änderung des Amtsflächennutzungsplans geändert werden. Mit der Ausweisung eines Sondergebietes „Solarenergienutzung“ sollen die baurechtlichen Grundlagen für die Errichtung einer AGRI-Photovoltaikanlage inklusive aller für den Betrieb erforderlichen Nebenanlagen geschaffen werden.
Festsetzungen aus dem wirksamen Flächennutzungsplan, die nicht die Belange der Solarenergienutzung betreffen, bleiben unverändert und hiervon unberührt.
Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB wird gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht als Ergebnis der Umweltprüfung stellt einen gesonderten Teil der Begründung dar.
Die Öffentlichkeit soll über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Flächennutzungsplanänderung unterrichtet werden. Ihr wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Die Beteiligung erfolgt durch öffentliche Auslegung eines zu erstellenden Vorentwurfes zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Metelsdorf mit der Begründung und dem Untersuchungsrahmen für die Umweltprüfung.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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2
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(wie Dokument)
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5,8 MB
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