Beschlussvorlage - BV/09/24-008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Bobitz berät und beschließt über die Löschwasserbereitstellung in der Gemarkung Neuhof, Flurstück 78, Flur 1 in Form einer faltbaren Löschwasserzisterne.

 

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Sachverhalt

In einer weiteren Löschwasserschau vom 15.02.2024 wurden die Ortsverhältnisse erneut betrachtet. Für die Abdeckung der Löschwasserbereitstellung in der Ortslage wurde dabei eine Standortermittlung durchgeführt werden. Es war zu prüfen, welche gemeindeeigenen Grundstücke für die Errichtung einer alternativen Löschwasserbereitstellung geeignet sind.

 

Da das Flurstück 78, Flur 1, Gemarkung Neuhof, das einzige gemeindeeigene Flurstück ist, bietet sich an diesem Standort die Errichtung einer zentralen Löschwasserentnahme an.

 

Weiterhin wurden seitens des Zweckverbands Leitungsauskünfte zugearbeitet, welche nachweisen, dass keine ausreichenden Versorgungsleitungen für die Aufstellung von Hydranten gegeben sind.

 

Die ursprünglich vorgeschlagene Variante 1 „Ertüchtigung des im Bericht der Löschwasserschau dargestellten Teiches mit einhergehender Errichtung einer für die Feuerwehr geeigneten Zufahrt.“ wird aus Kostengründen nicht weiterverfolgt.

 

Der alternative Lösungsvorschlag der Variante 2 „Errichtung einer Löschwasserzisterne auf einem gemeindeeigenen Grundstück- Standortvorschlag - Neuhof Flurstück 78 Flur 1.“  Wird sowohl seitens des Zweckverbands als auch durch das Bauamt als optimale Lösung vorgeschlagen.

 

Die Zisterne kann auch im Boden eingelassen werden, der Standort stellt sich durch seine zentrale Lage und den vorliegenden Eigentumsverhältnissen als geeignet dar. Die Zisterne kann gemäß Rücksprache mit der örtlichen Feuerwehr unkompliziert befüllt werden.

 

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Anlagen

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