Beschlussvorlage - BV/09/24-017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Bobitz nimmt wie folgt Stellung zum Bauvorhaben im Streckenabschnitt Bobitz – Bad Kleinen (Strecke 1122 Lübeck – Strasburg) Gleiserneuerung ohne Schienen von 50,960 bis km 58,134

 

Kabel- und Leitungsbestand im Näherungsbereich der Bahnanlagen, sowie Kreuzungen mit den Bahnanlagen sind nicht bekannt, können aber nicht ausgeschlossen werden.

 

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Sachverhalt

Auszug aus dem Anschreiben des Planungsbüros HT Ingenieurbüro für Bauwesen GmbH

Schwerin

 

Die Umbauarbeiten sollen voraussichtlich in der Zeit vom April bis Juni 2024 erfolgen.

Bei den umzubauenden Anlagen handelt es sich um ständig durch Eisenbahnfahrzeuge genutzte Gleisanlagen.

Die vorhandene Schotterbettung wird mit einer gleisgebundenen, kontinuierlich arbeitenden Bettungsreinigungsmaschine aufgenommen, zur Siebanlage innerhalb der Maschine befördert, gereinigt, aufbereitet und anschließend wieder in das Gleis eingebracht. Die anfallenden Rückstände werden durch den Auftraggeber entsorgt. Entsprechend der Technologie des zukünftigen Auftragnehmers, sind hierfür ggf. Zwischenlagerungen auf den BE-Flächen erforderlich.

 

Nach dem Umbau wird fehlender Schotter per Bahnwagen in das Gleis eingebracht. Anschließend wird die Bettung der umgebauten Gleisanlagen mit einer kombinierten Stopf-Richtmaschine verdichtet und stabilisiert und das Gleis in seine endgültige Lage gebracht. Dazu sind drei Maschinendurchläufe über das Umbaugleis erforderlich.

Die vorhandenen Schienen sollen im Gleis verbleiben, müssen aber vor Beginn der Arbeiten zertrennt und nach dem Stopfen/Richten wieder verschweißt werden.

Vorhandene Randwege werden durch die Gleisbauarbeiten zerstört und müssen deshalb in diesem Zusammenhang neu hergestellt werden.

 

Arbeiten an den vorhandenen Entwässerungsanlagen (Bahngräben, Tiefenentwässerungen) sowie der Bau neuer Entwässerungsanlagen sind nicht vorgesehen.

Im Umbauabschnitt befinden sich zwei Bahnübergänge (BÜ km 55,168 Wendisch Rambow „Zum Dambecker Moor / BÜ km 56,195 „B106“), die im Zuge der Bauarbeiten zeitweise gesperrt werden müssen. An den Straßenanlagen der Bahnübergänge finden keine Arbeiten statt.

Zusätzliche dauerhafte und zeitweilige Versiegelungen von Flächen, sowie Arbeiten an

Ingenieurbauwerken (Durchlässen, Brücken usw.) sowie an Bahnsteigen sind nicht vorgesehen.

 

Alle erforderlichen Baumaßnahmen werden auf dem Gelände der DB AG durchgeführt.

Baustelleneinrichtungen bzw. Baustellenlagerplätze befinden sich auf dem Gelände der DB AG. Dabei handelt es sich überwiegend um an das Baufeld angrenzende Gleisanlagen (einschl. deren Randbereiche), die während des Umbaus betrieblich gesperrt werden und zur Abstellung von Maschinen und Waggons genutzt werden.

Zusätzlich ist die Einrichtung von Baustelleneinrichtungsflächen im Bahnhof Bobitz vorgesehen (BE 1 altes Gleisplanum neben Gleis 2 für die Zwischenlagerung von Obermaterialien / BE 2 neben Gleis 2 am BÜ Bobitz für die Abstellung von Containern, Fahrzeugen). Die BE-Flächen können über vorhandene Wege erreicht werden. Die BE-Flächen sowie deren Zuwegungen sind im Blatt 2 der Anlage „Übersichtskarten“ dargestellt.

Der Baustellenverkehr findet überwiegend auf dem Gleiskörper bzw. auf dem Straßenverkehr gewidmeten Flächen statt.

 

Im Namen und im Auftrag der DB Netz AG möchten wir Sie im Rahmen der Vorplanung – sofern Ihrerseits keine Einwände und Bedenken gegen das Vorhaben bestehen – um Ihre Zustimmung bzw. um Mitteilung Ihrer Bedenken bei der Realisierung der Vorhaben bitten. Für Anregungen und Hinweise bezüglich der Planung und der Bauausführung wären wir Ihnen sehr dankbar.

Außerdem möchten wir Sie bitten, uns gegebenenfalls den in Ihrer Verantwortung liegenden Kabel- und Leitungsbestand im Nahbereich der Bahnanlagen, sowie Kreuzungen mit den Bahnanlagen mitzuteilen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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