Beschlussvorlage - BV/08/24-001

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Kleinen beschließt aufgrund der  §§ 45 ff. der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Jahr 2024.

 

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Sachverhalt

Gemäß § 45 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, hat die Gemeinde jedes Jahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

Nach erfolgter Beratung im Finanzausschuss der Gemeinde Bad Kleinen, erfolgt die Beratung und Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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