Beschlussvorlage - BV/10/24-010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 Die Gemeinde Hohen Viecheln beschließt gemäß § 43 Abs. 7 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern das Haushaltssicherungskonzept zum Haushalt 2024/2025.

 

 

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Sachverhalt

Gemäß § 43 Abs. 6 der Kommunalverfassung M-V, ist der Haushalt in Planung und Rechnung auszugleichen.

Kann der Ausgleich nicht erreicht werden, ist gemäß § 43 Abs. 7 der Kommunalverfassung M-V ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen, in dem die Ursachen für den unausgeglichenen Haushalt beschrieben und Maßnahmen dargestellt werden, durch die der Haushaltsausgleich und eine ordentliche Haushaltswirtschaft auf Dauer sichergestellt werden. Es ist der Zeitraum anzugeben, innerhalb dessen der Haushaltsausgleich wieder erreicht wird (Konsolidierungszeitraum).

Der Haushaltsausgleich konnte im Ergebnishaushalt in der aktuellen Planung zum Doppelhaushalt 2024/2025 und auch in der Finanzplanung bis 2028, trotz Inanspruchnahme der genehmigungsfreien Rücklagenentnahme nicht erreicht werden.

Im Finanzhaushalt können laufende Auszahlungen nur durch eine Inanspruchnahme von Kassenkrediten gedeckt werden. Investive Auszahlungen können nur durch die Aufnahme weiterer Investitionskredite finanziert werden.

Grundlage bildet das für den Doppelhaushalt 2022/2023 fortgeschriebene Haushaltssicherungskonzept.

 

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Anlagen

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