Beschlussvorlage - BV/09/24-033

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 Die Gemeindevertretung Bobitz nimmt die 2. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der ehemaligen Gemeinde Plüschow (Flächennutzungsplan der Gemeinde Upahl) zur Kenntnis. Die Gemeinde Bobitz hat keine Hinweise oder Bedenken.

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Upahl hat in ihrer Sitzung am 15.02.2024 den

Vorentwurf über die 2. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der ehemaligen Gemeinde

Plüschow gebilligt und zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger

öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit bestimmt. Die konkreten Inhalte der Planung sind den Anlagen zu entnehmen.

 

Die Gemeinde Bobitz wird als Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange bzw. als

Nachbargemeinde um Bekanntgabe Ihrer Hinweise und Anregungen, auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB bis spätestens zum 12.04.2024 gebeten.

Sollte bis zu diesem Zeitpunkt keine Stellungnahme vorliegen, geht die Gemeinde

davon aus, dass Belange nicht betroffen sind bzw. Hinweise und Anregungen nicht

bestehen.

Der Vorentwurf der oben genannten Planung und die Begründung dazu wird in der Zeit vom 11.03.2024 bis zum 12.04.2024 auf der Internetseite des Amtes Grevesmühlen-Land unter https://www.grevesmuehlenerleben.de/news/oeffentliche-bekanntmachungen veröffentlicht werden. Zudem ist der Vorentwurf im Bau- und Planungsportal M-V einzusehen. Zusätzlich erfolgt im Veröffentlichungszeitraum eine öffentliche Auslegung während der Dienststunden im Bauamt des Amtes Grevesmühlen-Land, Rathausplatz 1, 23936 Grevesmühlen..

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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