Beschlussvorlage - BV/09/24-019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Bobitz beschließt aufgrund der §§ 45 ff. der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan des Doppelhaushaltes 2024/2025.

 

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Sachverhalt

Gemäß § 45 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, hat die Gemeinde jedes Jahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

Nach erfolgter Beratung im Hauptausschuss der Gemeinde Bobitz, erfolgt die Beratung und Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung.

 

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Finanz. Auswirkung

Vorgabe des Budgets für die Haushaltsjahre 2024/2025

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Anlagen

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