Beschlussvorlage - VO/GV02/2013-0414

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Lübow stimmt der Vereinbarung zwischen dem Straßenbauamt Schwerin, dem Zweckverband Wismar und der Gemeinde Lübow zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der L103 - Ortsdurchfahrt Lübow zu.

 

Zur Sicherung der finanziellen Auswirkungen stellt sie für das Haushaltsjahr 2014

56.000,00 € aus liquiden Mitteln der Gemeinde zur Verfügung.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Das Straßenbauamt plant für 2014 die Deckeninstandsetzung der L103 OD Lübow. In diesem Zusammenhang soll der unterdimensionierte Schmutzwassersammler erneuert werden. Da nur eine Regenwasserleitung gebaut werden soll, müssen sich die jeweiligen Einleiter an den Kosten beteiligen.

 

Der Gemeindeanteil bezieht sich dabei auf die Einleitung des Regenwassers sowohl vom Gehweg der Dorfstraße als auch des Gehweges der Mecklenburger Str. da die Dimension des Regenwasserkanals den gesamten Einzugsbereich berücksichtigt.

 

Rechtsgrundlage für die Vereinbarung sind das Straßen- und Wegegesetz M-V (StrWG - MV) und die Ortsdurchfahrtsrichtlinien (ODR). An der Beteiligungspflicht der Gemeinden bestehen juristisch keine Zweifel.

 

Ein weiterer Kostenanteil entfällt auf die Wiederherstellung des vorhandenen Gehweges und der Straßenborde. Da hier ein Hochbord eingebaut werden soll und der Gehweg mit neuem Material belegt werden wird, ist die Differenz zwischen Neuwert und Zeitwert mit zu vergüten.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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Anlagen

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