Beschlussvorlage - BV/08/24-044

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Bad Kleinen nimmt den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6 der Gemeinde Alt Meteln als Nachbargemeinde zur Kenntnis.

 

Die Gemeinde hat folgende Hinweise oder Anregungen:

 

 

 

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Alt Meteln hat in ihrer Sitzung am 21.02.2024 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6 gebilligt und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit bestimmt. Die konkreten Inhalte der Planung sind der Anlage zu entnehmen.

Die Gemeinde Bad Kleinen wird als Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange bzw. als Nachbargemeinde um Bekanntgabe Ihrer Hinweise und Anregungen bis spätestens zum 13.05.2024 gebeten.

Sollte bis zu diesem Zeitpunkt keine Stellungnahme vorliegen, geht die Gemeinde davon aus, dass die Belange der Gemeinde Bad Kleinen nicht betroffen sind bzw. Hinweise und Anregungen nicht bestehen.

Gleichzeitig wird darüber informiert, dass der Entwurf der oben genannten Planung und die Begründung dazu in der Zeit vom 10. April 2024 bis einschließlich 13. Mai 2024 auf der Internetseite des Amtes Lützow-Lübstorf unter

www.luetzow-luebstorf.de und in das zentrale Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Bau- und Planungsportal M-V) unter https://bplan.geodaten-mv.de zur Einsichtnahme eingestellt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird.

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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