Informationsvorlage - IV/08/24-050

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Haushaltssatzung 2024 mit dem Haushaltsplan für die Gemeinde Bad Kleinen wurde durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg am 12.04.2024 mit Auflagen genehmigt.

Nach der erfolgten öffentlichen Bekanntmachung, ist der Haushalt 2024 ab dem 17.04.2024 rechtskräftig.

 

Entsprechend der rechtsaufsichtlichen Anordnung hat der Bürgermeister eine entsprechende Haushaltssperre zu erlassen. Im Ergebnis soll die Gemeinde das Jahresergebnis vor Rücklagenentnahme um 157.300 € verbessern.

Es wurde daraufhin durch den Bürgermeister eine 7 %ige Haushaltssperre auf alle Sach- und Dienstleistungen erlassen.  (Anlage)

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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