Beschlussvorlage - BV/09/24-054
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellungnahme der Gemeinde Bobitz zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 24 „Schulstandort Proseken“ der Gemeinde Gägelow, Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2
i. V. m. §§ 13 § 13a BauGB sowie Information über die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß
§ 3 Abs. 2 i. V. m. §§ 13 § 13a BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Juliane Triebke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Bobitz
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Entscheidung
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14.05.2024
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Sachverhalt
Die Gemeindevertretung ist aufgefordert, im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB eine Stellungnahme abzugeben.
Die Gemeinde Gägelow beabsichtigt, das Hauptgebäude an dem Schulstandort Pros-eken zu sanieren und zu erweitern. Ziel ist es, die derzeitige Doppelnutzung des Grundschulgebäudes aufzugeben, um eine dauerhafte Betriebserlaubnis für den Hort zu sichern. Daneben soll das Hauptgebäude erweitert und saniert werden, um für alle Schüler und Lehrer zeitgemäße Lern- und Lehrbedingungen zu schaffen, die sich, so-weit im Bestand möglich, an der neuen Schulbauempfehlung des Landes M-V orien-tieren.
Das Plangebiet stellt sich als planungsrechtlicher Innenbereich nach § 34 BauGB dar. Die Gemeinde sieht im vorliegenden Fall jedoch ein Planungserfordernis, da u.a. nach-barrechtliche Belange aufgrund der angrenzenden Wohnbebauung einer eingehenden Betrachtung bedürfen und weil die Gemeinde für den Bau eines zeitgemäßen Schul-neubaus nicht an des Einfügungskriterium nach § 34 Abs. 1 BauGB gebunden sein möchte.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,8 MB
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2
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(wie Dokument)
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764,9 kB
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