Beschlussvorlage - BV/09/24-055
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung über die Entschädigung von Funktionsinhabern in der Gemeindefeuerwehr Bobitz mit den Ortsfeuerwehren Bobitz, Beidendorf und Groß Krankow
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Ilona Krase
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Bobitz
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Entscheidung
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14.05.2024
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Bobitz beschließt, den Funktionsinhabern Gemeindewehrführer seinen Stellvertretern, den Ortswehrführern, deren Stellvertretern, den Gerätewarten und Jugendfeuerwehrwarten , vorbehaltlich der Genehmigung durch den Nachtragshaushalt, ab dem …………………….. eine Aufwandsentschädigung in folgender Höhe zu zahlen
Gemeindewehrführer 250,00 €
zusätzlich je Ortsfeuerwehr 20,00 €
1. Stellv. Gemeindewehrführer 125,00 €
zusätzlich je Ortsfeuerwehr 10,00 €
2. stellv. Gemeindewehrführer 125,00 €
zusätzlich je Ortsfeuerwehr 10,00 €
Ortswehrführer Bobitz 200,00 €
stellv. Ortswehrführer Bobitz 100,00 €
Gerätewart Bobitz 100,00 €
stellv. Gerätewart 50,00 €
Jugendfeuerwehrwart Bobitz 125,00 €
stellv. Jugendfeuerwehrwart 62,50 €
Ortswehrführer Beidendorf 200,00 €
stellv. Ortswehrführer Beidendorf 100,00 €
Gerätewart Beidendorf 100,00 €
stellv. Gerätewart 50,00 €
Jugendfeuerwehrwart Beidendorf 125,00 €
stellv. Jugendfeuerwehrwart 62,50 €
Ortswehrführer Groß Krankow 200,00 €
stellv. Ortswehrführer Groß Krankow 100,00 €
Gerätewart Groß Krankow 100,00 €
stellv. Gerätewart 50,00 €
Jugendfeuerwehrwart Groß Krankow 125,00 €
stellv. Jugendfeuerwehrwart 62,50 €
Sachverhalt
Seit dem 11. Dezember 2023 gibt es eine neue Aufwands- und Verdienstausfall-entschädigungsverordnung für die ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren in Mecklenburg- Vorpommern (Feuerwehrentschädigungsverordnung-FwEntschVO M-V).
Gemäß § 1 der FwEntSchVO M-V sind Aufwandsentschädigungen dem in dieser Verordnung aufgeführten Personenkreis bis zur angeführten Höhe in Geld zu zahlen.
Folgende Höchstgrenzen pro Monat sind festgesetzt:
Gemeindewehrführer 250,00 € zusätzlich je Ortsfeuerwehr 20,00 €, 1. und 2. Stellvertreter 125,00 € und zusätzlich je Ortsfeuerwehr 10,00 €.
Die Ortswehrführer 200,00 € und deren Stellvertreter 100,00 €.
Die Jugendwarte bis zu je 125,00 € und deren Stellvertreter die Hälfte 62,50 €.
Die Gerätewarte bis zu 100,00 € und deren Stellvertreter die Hälfte 50,00 €.
Bisher erhielt der Gemeindewehrführer 170,00 € pro Monat, der 1. und 2. stellv. Gemeinde-wehrführer je 85,00 € pro Monat.
Die Ortswehrführer (Bobitz, Beidendorf und Groß Krankow) erhalten bisher pro Monat 140,00 € und deren Stellvertreter je 70,00 € pro Monat.
Die Gerätewarte (Bobitz, Beidendorf und Groß Krankow) erhalten bisher pro Monat 60,00 €.
Die Jugendwarte (Bobitz, Beidendorf und Groß Krankow) erhalten bisher pro Monat 60,00 €.
Damit sind sämtliche erhöhten 154 Aufwendungen ehrenamtlicher Funktionsträgerinnen und Funktionsträger der Freiwillige Feuerwehren und Pflichtfeuerwehren gleich welcher Art abgegolten. .
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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211,7 kB
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