Beschlussvorlage - BV/09/24-055

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Bobitz beschließt, den Funktionsinhabern Gemeindewehrführer seinen Stellvertretern, den Ortswehrführern, deren Stellvertretern, den Gerätewarten und Jugendfeuerwehrwarten , vorbehaltlich der Genehmigung durch den Nachtragshaushalt, ab dem …………………….. eine Aufwandsentschädigung in folgender Höhe zu zahlen

 

Gemeindewehrführer    250,00 €

zusätzlich je Ortsfeuerwehr                     20,00 €

 

1. Stellv. Gemeindewehrführer    125,00 € 

zusätzlich je Ortsfeuerwehr                             10,00 €

 

2. stellv. Gemeindewehrführer     125,00 €

zusätzlich je Ortsfeuerwehr                      10,00 €

 

 

Ortswehrführer Bobitz     200,00 €

 

stellv. Ortswehrführer Bobitz                100,00 €

 

Gerätewart Bobitz       100,00 €

stellv. Gerätewart         50,00 €

 

Jugendfeuerwehrwart Bobitz      125,00 €

stellv. Jugendfeuerwehrwart                              62,50 €

 

 

Ortswehrführer Beidendorf       200,00 €

 

stellv. Ortswehrführer Beidendorf      100,00 €

 

Gerätewart Beidendorf       100,00 €

stellv. Gerätewart          50,00 €

 

Jugendfeuerwehrwart Beidendorf       125,00 €

stellv. Jugendfeuerwehrwart          62,50 €

 

 

 

Ortswehrführer Groß Krankow         200,00 €

 

stellv. Ortswehrführer Groß Krankow        100,00 €

 

Gerätewart Groß Krankow          100,00 €

stellv. Gerätewart             50,00 €

 

Jugendfeuerwehrwart Groß Krankow         125,00 €

stellv. Jugendfeuerwehrwart                                   62,50 €

     

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Sachverhalt

Seit dem 11. Dezember 2023 gibt es eine neue Aufwands- und Verdienstausfall-entschädigungsverordnung für die ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren in Mecklenburg- Vorpommern (Feuerwehrentschädigungsverordnung-FwEntschVO M-V).

Gemäß § 1 der FwEntSchVO M-V sind Aufwandsentschädigungen dem in dieser Verordnung aufgeführten Personenkreis bis zur angeführten Höhe in Geld zu zahlen.

Folgende Höchstgrenzen pro Monat sind festgesetzt:

Gemeindewehrführer 250,00 € zusätzlich je Ortsfeuerwehr 20,00 €, 1. und 2. Stellvertreter 125,00 € und zusätzlich je Ortsfeuerwehr 10,00 €.

Die Ortswehrführer 200,00 € und deren Stellvertreter 100,00 €.

Die Jugendwarte bis zu je 125,00 € und deren Stellvertreter die Hälfte  62,50 €.

Die Gerätewarte bis zu 100,00 € und deren Stellvertreter die Hälfte 50,00 €.

Bisher erhielt der Gemeindewehrführer 170,00 € pro Monat, der 1. und 2. stellv. Gemeinde-wehrführer  je 85,00 € pro Monat.

Die Ortswehrführer (Bobitz, Beidendorf und Groß Krankow) erhalten bisher  pro Monat 140,00 € und deren Stellvertreter  je 70,00 € pro Monat.

Die Gerätewarte (Bobitz, Beidendorf und Groß Krankow) erhalten bisher  pro Monat 60,00 €.

Die Jugendwarte (Bobitz, Beidendorf und Groß Krankow) erhalten bisher pro Monat 60,00 €.

Damit sind sämtliche erhöhten 154 Aufwendungen ehrenamtlicher Funktionsträgerinnen und Funktionsträger der Freiwillige Feuerwehren und Pflichtfeuerwehren gleich welcher Art abgegolten. .

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Finanz. Auswirkung

Mehrbedarf  14.430,00 €

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Anlagen

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