Beschlussvorlage - BV/09/24-057

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Bobitz widmet den Gehweg (Gemarkung Groß Krankow Flur 1, Flurstücke 108/3, 108/5, 109/4, 110/1, 111/6, 113/13, 113/15) in der Ortslage Groß Krankow dem öffentlichen Verkehr.

Reduzieren

Sachverhalt

Der Gehweg verläuft, nach vorheriger Zustimmung der Grundstückseigentümer mittels Bauerlaubnisvertrages, über private Grundstücke. Da der Gemeinde innerorts die Straßenbaulast für die Landesstraße L031, „Lange Straße“, obliegt, ist nach § 7 StrWG M-V der Gehweg dem öffentlichen Verkehr zu widmen.

Die Widmungsverfügung wird nachgereicht

Reduzieren

Anlagen

Loading...