Informationsvorlage - IV/12/24-020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Haushaltssatzung 2024 mit dem Haushaltsplan für die Gemeinde Barnekow wurde durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg am 29.04.2024 mit Auflagen genehmigt.

Nach der erfolgten öffentlichen Bekanntmachung, ist der Haushalt 2024 ab dem 30.04.2024 rechtskräftig.

 

Entsprechend der rechtsaufsichtlichen Anordnung hat die Bürgermeisterin eine entsprechende Haushaltssperre zu erlassen. Im Ergebnis soll die Gemeinde das Jahresergebnis vor Rücklagenentnahme um 34.300 € verbessern.

Es wurde daraufhin durch die Bürgermeisterin eine Haushaltssperre in Höhe von insgesamt 30.900 € für das Jahr 2024 erlassen  (Anlage). Die verbleibenden 3.400 € werden durch Mehrerträge im Bereich der Grundsteuer B gedeckt.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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