Beschlussvorlage - BV/08/24-059

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Bad Kleinen nimmt den Entwurfes zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg (RREP WM 2011)] für das Kapitel 6.5 Energie, seiner Begründung sowie des dazugehörigen Entwurfes des Umweltberichts für die vierte Stufe des Beteiligungsverfahrens (§ 9 Absatz 2 Raumordnungsgesetz (ROG)) zu Kenntnis und hat…

_keine Hinweise und Anregungen

_folgende Hinweise und Anregungen:

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Sachverhalt

In der Anlage befindet sich die Bekanntmachung des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg vom 06.05.2024 über die öffentliche Auslegung des Entwurfes zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg (RREP WM 2011) für das Kapitel 6.5 Energie, seine Begründung sowie den dazugehörigen Entwurf des Umweltberichts für die vierte Stufe des Beteiligungsverfahrens (§ 9 Absatz 2 Raumordnungsgesetz (ROG)).

Die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen können gemäß § 9 Absatz 2 ROG zu dem vorliegenden Entwurf des Kapitels 6.5 Energie, seiner Begründung sowie einschließlich des dazugehörigen Entwurfes des Umwelt­berichtes Stellung nehmen.

 

Die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Kapitels 6.5 Energie, seine Begründung sowie des dazugehörigen Entwurfs des Umweltberichts für die vierte Beteiligungsstufe findet in der Zeit vom

19.06.2024 bis zum 15.09.2024

statt.

Die Unterlagen sind während der Auslegungsfrist einsehbar:

  • digital: im Internet unter www.raumordnung-mv.de und www.region-westmecklenburg.de sowie
  • in Papierform: in der Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg in Schwerin, in den Verwaltungen der Landkreise Nordwestmecklenburg (Dienstsitze Wismar und Grevesmühlen) und Ludwigslust-Parchim (Dienstsitze Parchim und Ludwigslust) sowie der Verwaltung der Landeshauptstadt Schwerin (Stadthaus). Die Auslegungs­zeiten entsprechen den ortsüblichen Öffnungs­zeiten der vorgenannten Verwaltungen.

Stellungnahmen können innerhalb der Auslegungsfrist in elektronischer, schriftlicher oder mündlicher Form abgegeben werden, und zwar:

 

Gemäß § 9 Absatz 2 Satz 4 Nummer 3 ROG sind mit Ablauf der Auslegungsfrist alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Weitere Details finden Sie in der beigefügten Anlage.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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