Beschlussvorlage - BV/08/24-068

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

    

Der Bürgermeister gibt bekannt, dass der Amtsausschuss des Amtes Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen zusätzlich zum Bürgermeister mit folgenden Personen besetzt wird:

 

 

Als weitere stellvertretende Mitglieder in Abwesenheit der oben genannten Mitglieder werden benannt:

 

 

 Die Gemeindevertretung erteilt dazu ihr Einvernehmen.

 

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Sachverhalt

  Gemäß § 32a Abs. 1 der Kommunalverfassung M-V in der Bekanntmachung vom 16.05.2024 kann sich die Gemeindevertretung einvernehmlich auf die Personen verständigen, mit denen das Gremium besetzt wird oder die zum Mitglied des Gremiums bestellt werden. Die Fraktionen der Gemeinde Bad Kleinen haben sich im Vorfeld der Sitzung über die Besetzung der Ausschüsse geeinigt. Somit bedarf es keines Zuteilungs- und Benennungsverfahrens. 

Gemäß § 132 Abs. 1 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern besteht der Amtsausschuss aus den neun Bürgermeistern der amtsangehörigen Gemeinden. Nach Abs. 2 entsenden Gemeinden bis 4 000 Einwohner/innen drei weitere Mitglieder in den Amtsausschuss.

Die Gemeindevertretungen können stellvertretende Mitglieder des Amtsausschusses bestimmen.

 

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