Beschlussvorlage - BV/08/24-069

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Auf der Grundlage der § 156 Abs. 2, 3 i.V. mit § 32a der Kommunalverfassung M-V und der jeweiligen Verbandssatzung erfolgt die Wahl der drei weiteren Vertreter der Gemeinde Bad Kleinen in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes nach dem Zuteilungs- und Benennungsverfahren.

Für die Gemeindevertretung Bad Kleinen haben sich alle Gemeindevertreter im Vorfeld über die zu entsendenden Gemeindevertreter geeinigt.

Weitere Mitglieder des Zweckverbandes sind:

1.

2.

3.

Die Gemeindevertretung Bad Kleinen erteilt dazu ihr Einvernehmen.

   

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Sachverhalt

 Die Gemeinde Bad Kleinen ist Mitglied im Zweckverband Wismar. Der Bürgermeister vertritt die Gemeinde. Aufgrund der Einwohnerzahl können 3 weitere Mitglieder der Gemeinde Bad Kleinen in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes gewählt werden und die Gemeinde dort vertreten.

Der § 156 Abs. 3 Kommunalverfassung M-V verweist hier auf das Zuteilungs- und Benennungsverfahren

Alle Gemeindevertreter haben sich bereits vor der konstituierenden Sitzung auf die oben genannten Personen geeinigt.   

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