Beschlussvorlage - BV/08/24-069
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuteilung der Vertreter des Zweckverbandes
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Roswitha Hoppe
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Bad Kleinen
|
Entscheidung
|
|
|
10.07.2024
|
Beschlussvorschlag
Auf der Grundlage der § 156 Abs. 2, 3 i.V. mit § 32a der Kommunalverfassung M-V und der jeweiligen Verbandssatzung erfolgt die Wahl der drei weiteren Vertreter der Gemeinde Bad Kleinen in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes nach dem Zuteilungs- und Benennungsverfahren.
Für die Gemeindevertretung Bad Kleinen haben sich alle Gemeindevertreter im Vorfeld über die zu entsendenden Gemeindevertreter geeinigt.
Weitere Mitglieder des Zweckverbandes sind:
1.
2.
3.
Die Gemeindevertretung Bad Kleinen erteilt dazu ihr Einvernehmen.
Sachverhalt
Die Gemeinde Bad Kleinen ist Mitglied im Zweckverband Wismar. Der Bürgermeister vertritt die Gemeinde. Aufgrund der Einwohnerzahl können 3 weitere Mitglieder der Gemeinde Bad Kleinen in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes gewählt werden und die Gemeinde dort vertreten.
Der § 156 Abs. 3 Kommunalverfassung M-V verweist hier auf das Zuteilungs- und Benennungsverfahren
Alle Gemeindevertreter haben sich bereits vor der konstituierenden Sitzung auf die oben genannten Personen geeinigt.
